Zusätzlich zur allgemeinen Betreuung (Grundbetreuung) ist die auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Betreuung ein integraler Bestandteil der Gesamtbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Diese betriebsspezifische Betreuung wird den individuellen Anforderungen jedes Betriebs gerecht und variiert dementsprechend in ihrer Zusammensetzung von Unternehmen zu Unternehmen. Die Festlegung des Bedarfs und Umfangs dieser betriebsspezifischen Betreuung obliegt dem Unternehmer und basiert auf den betrieblichen Gegebenheiten.